Saarland: Evangelische Kirchen für Klausel zu Antisemitismus in Verfassung

Die evangelischen Kirchen im Saarland werben für eine sogenannte Anti-Antisemitismus-Klausel in der Saar-Verfassung. „Angesichts quantitativ wie qualitativ ansteigender antisemitischer Vorfälle und mit Blick auf die historische Verantwortung Deutschlands erscheint uns diese entsprechende verfassungsrechtliche Ergänzung als politisch sinnvoll und letztlich sogar als geboten“, teilte das Evangelische Büro Saarland in Saarbrücken mit. Die evangelischen Gemeinden im kleinsten Flächenbundesland gehören zur Evangelischen Kirche im Rheinland und zur Evangelischen Kirche der Pfalz.

Im Saarland wird zurzeit die Verfassung überarbeitet. SPD und CDU hatten im vergangenen Juli in Erster Lesung drei Gesetzen zur Änderung der Verfassung zugestimmt. Hinzu kommen sollen die staatliche Förderung des Ehrenamtes und das Prinzip der Nachhaltigkeit für staatliches Handeln. Der Begriff Rasse soll wiederum gestrichen werden. Der bisher mit diesem Begriff verbundene Absatz im Artikel 12 soll laut Entwurf zukünftig lauten: „Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen, seiner sexuellen Identität oder aus rassistischen Gründen benachteiligt oder bevorzugt werden.“

Antisemitismus soll in Verfassung explizit aufgenommen werden

Die evangelischen Kirchen im Saarland schlagen genau für diesen Artikel mit Blick auf eine im Januar anstehende Anhörung im Landtag eine Ergänzung vor. Konkret soll das „Eintreten für das friedliche und respektvolle Zusammenleben der Menschen und das Eintreten gegen Rassismus“ verankert werden. Neben Fremdenfeindlichkeit und anderen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit solle auch der Antisemitismus aufgenommen werden. Das Evangelische Büro verweist darauf, dass Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Bremen und Hamburg bereits solche „Anti-Antisemitismus-Klauseln“ hätten.

„Klausel hat nicht nur symbolischen Gehalt“

„Die Verankerung des Kampfes gegen Antisemitismus als Staatsziel in die Verfassung ist nicht nur ein politisches Ziel, sondern hat auch Folgewirkungen für die Gesetzgebung, die Exekutive und die Legislative“, erklärte das Evangelische Büro. „Diese Anti-Antisemitismus-Klausel als Verfassungsgrundsatz hat nicht nur symbolischen Gehalt, sondern ihr wohnt auch eine normative Bedeutung inne.“ Sie wäre eine „klare Antwort auf antisemitische Taten und Tendenzen“. „Inwieweit auch wie in der Verfassung Brandenburgs die positive Bestimmung ‚Das Land fördert das jüdische Leben und die jüdische Kultur‘ aufgenommen werden könnten, wäre rechtstechnisch zu prüfen“, hieß es. „Aber auch dies hielten wir für angemessen und begrüßenswert.“ Das Evangelische Büro Saarland pflegt über seinen Beauftragten die Beziehungen der evangelischen Kirche zu Landtag, Regierung und Ministerien im Saarland und die Kontakte zu politischen Parteien, Vereinigungen und Verbänden auf Landesebene. Seit 2006 hat Kirchenrat Frank-Matthias Hofmann dieses Amt inne.

  • 2.1.2024
  • epd
  • epd-Bild / Christian Ditsch